Versicherung

Urlaub ist die wohl sorgenfreiste Zeit im Jahr. Damit dies auch auf Ihren Yachtcharter zutrifft, empfehlen wir Ihnen, diverse Versicherungen abzuschließen.
Schließlich wollen wir nicht, dass eine berufliche Veränderung oder eine nicht zurückerstattete Kautionszahlung Ihre schönste Zeit im Jahr vermiest.

Service

Wir arbeiten mit renommierten Yachtversicherungen zusammen. Diese bieten u.a. folgende Versicherungen an:
 
 

Reiserücktrittsversicherung

Exklusiv bietet Luxury Yacht Travel verschieden Reiserücktrittsversicherunge über deutsche und Internationale Versicherungsunternehmen an. Das Pandemierisiko ist hierbei ausdrücklich miteingeschlossen und die Konditionen sind besonders günstig. Diese Versicherung können Sie im Rahmen Ihrer Charterbuchung direkt über uns mitabschließen

Charterkautionsversicherung

Um die Harmonie der Crew nicht zu gefährden, wenn dem Skipper oder einem Crewmitglied ein Malheur passiert und plötzlich alle zur Kasse gebeten werden, empfehlen wir den Abschluss eines Haftungsausschusses. Hier wird der Einbehalt der Kaution gecharterter Yachten versichert, da das Boot während der Dauer der Versicherung diversen Risiken ausgesetzt sein kann.

Erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung

Als Skipper einer fremden Yacht wird Ihnen seitens des Eigners und der Crew größtes Vertrauen entgegengebracht. Ihr Verantwortungsgefühl und Ihre Kompetenz sind Voraussetzung für Ihre Aufgabe. Die erweiterten Skipperhaftpflichtversicherungen decken als Ihr Vertragspartner die gegen Sie erhobenen Ansprüche und wehren unberechtigte Forderungen ab.

Reiserücktrittskostenversicherung

Aufgrund der doch teilweise beträchtlichen Charterkosten ist der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sehr zu empfehlen. Sie leistet bei Abbruch oder Nichtantritt der Reise durch beispielsweise Arbeitslosigkeit, Unfall, schwererer Erkrankung oder Tod die vertraglich geschuldeten Reiserücktrittskosten, abzüglich der in den Bedingungen genannten Selbstbeteiligung.

Reisepreisabsicherung

Hiermit wird den Ausfall des rechtlichen Anspruches auf Rückzahlung des (anteiligen) Charterpreises aufgrund der Nichterbringung der Leistung des Vercharterers versichert. Die Versicherung ersetzt 100% des Charterpreises sowie zuzüglich Mehrkosten für Flüge und höhere Charterkosten bis 1.500 € pro Törn.
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